Allgemeines Berechtigung Anmeldung Fächer Seminararbeit Events Downloads

 

Berufsoberschule für Sozialwesen

Studienberechtigung

 

  1. Mit bestandener Abschlussprüfung nach der 12. Klasse: alle Fachhochschulstudiengänge

  2. Mit bestandener Abschlussprüfung nach der 13. Klasse und nur einer Fremdsprache

    in Bayern: Biologie, Biochemie, Molecular Science, Molekulare Medizin, Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft (Abschluss als Diplom-Sozialwirt Univ.), Soziologie, Lehramt an beruflichen Schulen in einer Fächerverbindung mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder Gesundheits-und Pflegewissenschaft, Lehramt an Sonderschulen / Grundschulen / Hauptschulen

    in anderen Ländern: Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, (jeweils Diplom-oder Magister-Studiengänge), Lehramt an Beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik

  3. Mit bestandener Abschlussprüfung der 13. Klasse und bestandener Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache: alle Studiengänge an der Hochschule.

Änderungen vorbehalten!


Home | Kontakt | Impressum

© Berufsbildungszentrum Miesbach