Berufsfachschule für Kinderpflege
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Allgemein

Zugangsvoraussetzung:

Erfolgreich bestandener Hauptschulabschluss und

Gesundheitliche Eignung *)

 

*) ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll, welches ausweist, dass der Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist. Bitte lassen Sie dieses Zeugnis von Ihrem Hausarzt ausstellen!
Die Bescheinigung nach § 41 JArbSchG für den Arbeitgeber genügt nicht als ärztliches Zeugnis für die Berufsfachschule für Kinderpflege.

Dauer der Ausbildung:

2 Jahre (Vollzeitunterricht)

Abschluss:

Staatlich geprüfte Kinderpfleger/in

Pflichtfächer: Religionslehre / Religionspädagogik /Ethik und ethische Erziehung, Deutsch und Kommnikation, Englisch, Sozialkunde und Berufskunde; Pädagogik und Psychologie, Ökologie und Gesundheit, mathematisch- naturwiss. Erziehung, Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung, Werkerziehung und Gestaltung, Musik und Musikerziehung, Sport und Bewegungserziehung, Hauswirtschaftliche Erziehung, Säuglingspflege, Sozialpädagogische Praxis

Förderung:

Gemäß Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Arbeitsförderungsgesetz (AFG) möglich. Für den BAföG-Antrag ist das Landratsamt des Wohnsitzes zuständig! Der AFG-Antrag muss beim Arbeitsamt Rosenheim gestellt werden, die Schule muss 5 Monate vor Unterrichtsbeginn davon Kenntnis haben.

Kosten:

Die Berufsfachschule für Kinderpflege ist staatlich und somit schulgeldfrei.

Folgende Kosten entstehen:
- Berufskleidung und Fachliteratur (ca. 125,- €)
- Nahrungszubereitung. (Der Betrag wird jährlich neu festgesetzt und am Schuljahresanfang erhoben.)
- Umlagen für schulischen Verwendungszweck 38,- € / Jahr.

Angebote:

Ein modern ausgestattetes Schülerinnenwohnheim ist vorhanden. Unterkunft mit Verpflegung pro Schuljahr im Doppelzimmer 320,- / EZ 390,- pro Monat; in elf Monatsraten (Sept. bis Juli). (Auf Wunsch kann evtl. ein Einzelzimmer vergeben werden.)

Externe Schülerinnen können am Mittagstisch teilnehmen.

 


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